Schutzgebiete & Projekte UKLSH e.V.
Gesetzlich geschützte Gebiete und Projekte, die zur Erhaltung ihres besonderen floristischen und faunistischen Artenbestandes regelmäßig bearbeitet werden müssen:
Orchideenwiesen
NSG Bokelholmer Fischteiche (bei Bokelholm)
Innerhalb des NSG befinden sich ca. 10 ha Sumpfflächen mit einigen charakteristischen Zeigerpflanzen für feuchte Orchideenwiesen mit Dactylorhiza maculata. Diese Flächen sollten künftig einmal jährlich gemäht werden, um die Pflanzenbestände gegen die andrängende Konkurrenz (Gebüsche) zu schützen.
Schutzstatus: Naturschutzgebiet
Rechtsstatus: Das UKLSH betreut das NSG mit einem Betreuungsvertrag des Umweltministeriums. Privateigentum Gut Emkendorf
FFH-Gebiet Lehmkuhlener Stauung (bei Preetz)
Auf einer etwa 5 ha großen quellsumpfigen Fläche finden sich hier dank langjähriger Pflege noch zahlreiche Orchideen und ihre Begleitarten. Sie ist von landesweit herausragender Bedeutung. Diese Flächen wurden über 20 Jahre lang mit Balkenmähern gemäht. Seit 2011 wird eine mit Kreiselmähwerk ausgerüstete Pistenraupe eingesetzt. Anschließend wird das Mähgut mit einer Ballenpresse zu Ballen gepresst, die dann als Viehfutter verwendet werden.
Schutzstatus: Gesetzlich geschützter Biotop nach §21 Naturschutzgesetz Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Gebiet)
Rechtsstatus: Eigentum des UKLSH bzw. der Stiftung Naturschutz SH
Blocksdorfer Quellsumpf (bei Blocksdorf)
Es handelt sich um einen etwa 0,3 ha großen Quellsumpf mit einer artenreichen Orchideenwiese mit Laubfroschvorkommen. Das auf diesen Flächen blühende Breitblättrige Knabenkraut hat sich infolge der seit 30 Jahren Jahren laufenden Pflegearbeiten deutlich ausgebreitet. Die Sumpfwiese soll weiterhin in der bisherigen Weise gemäht werden, um die Pflanzenbestände gegen die andrängende Konkurrenz (Gebüsche) zu schützen. Das Mähgut muss anschließend herausgeschafft und einer anderweitigen Verwertung zugeführt werden. Eine potentielle Gefährdung besteht im Eindringen von Nährstoffen aus oberhalb liegendem Intensivgrünland.
Schutzstatus: Gesetzlich geschützter Biotop nach §21 Naturschutzgesetz
Rechtsstatus: Das UKLSH ist Eigentümer der Fläche.
Perk (bei Enkendorf)
Diese etwa 0,2 ha große sumpfige Orchideenwiese liegt im Uferbereich des Kleinen Pohlsees bei Enkendorf. Dank der etwa 30jährigen Pflege blüht hier das Breitblättrige Knabenkraut mit den typischen Begleitarten. Die Fläche wird weiterhin einmal jährlich gemäht werden, um die Blumen gegen die andrängende Konkurrenz (Erlenaufwuchs) zu schützen. Das Mähgut muss anschließend herausgeschafft und einer anderweitigen Verwertung zugeführt werden.
Schutzstatus: Gesetzlich geschützter Biotop nach §21 Naturschutzgesetz
Rechtsstatus: Das UKLSH hat die Fläche langfristig gepachtet.
Brüchwiesch (bei Enkendorf)
Es handelt sich um eine artenreiche Feuchtwiese mit Kleinseggenriedern und infolge der Pflege der letzten Jahre sich ausbreitenden Beständen u.a. von Kleinseggen, Breitblättrigem Knabenkraut, Kleinem Baldrian und Fieberklee. Das Gebiet ist zudem Lebensraum des Laubfrosches. Die Pflege erfolgt im Rotationsverfahren. Diese Flächen sollen weiterhin einmal jährlich gemäht werden, um die Blumen gegen die andrängende Konkurrenz (Weidengebüsche) zu schützen. Das Mähgut muss anschließend herausgeschafft und einer anderweitigen Verwertung zugeführt werden.
Schutzstatus: Gesetzlich geschützter Biotop nach §21 Naturschutzgesetz
Rechtsstatus: Das UKLSH ist Eigentümer der Fläche.
FFH-Gebiet Habyer Sumpf (bei Haby)
Auf dieser etwa 2 ha großen Parzelle hat sich das Gefleckte Knabenkraut infolge der langjährigen Pflege erheblich ausgebreitet. Mittelfristig wird die Wiederansiedlung des Lungenenzians angestrebt. Die Fläche muss weiterhin einmal jährlich gemäht werden, um die Blumenwiese gegen die andrängende Konkurrenz (Weidengebüsche) zu schützen. Das Mähgut soll anschließend herausgeschafft und einer anderweitigen Verwertung zugeführt werden.
Schutzstatus: Gesetzlich geschützter Biotop nach §21 Naturschutzgesetz und FFH-Gebiet
Rechtsstatus: Das UKLSH hat die Fläche langfristig gepachtet.
Flemhuder See-Süd
Durch den Damm der Autobahn Kiel – Rendsburg wurde der Südteil des ehemaligen, von der Eider durchflossenen Flemhuder Sees vom nördlichen Teil abgetrennt. Der Südteil hat somit einen eigenen Wasserhaushalt. Die Eider wird im Bypass vorbeigeführt. Auf dem See hält sich eine artenreiche Wasservogelwelt auf. Entlang dem umlaufenden Sanddeich und dem südexponierten Autobahndamm gibt es einige für Halbtrocken- und Trockenrasen typische Pflanzenarten. Auf einem breiten, grundwassernahen Schwemmlandstreifen werden die aufgekommenen Gebüsche alljährlich gemäht, um den Orchideen die weitere Ausbreitung zu erleichtern. Die Flächen sollen weiterhin einmal jährlich gemäht werden, um die Pflanzenvielfalt gegen die andrängende Konkurrenz (Weiden-, Birken-, Erlen- und Weißdorngebüsche) zu schützen. Das Mähgut wird zusammengetragen und als Ringelnatter-Habitat gestaltet.
Schutzstatus: Gesetzlich geschützter Biotop nach §21 Naturschutzgesetz
Rechtsstatus: Das UKLSH ist Eigentümer der Fläche.
FFH-Gebiet Leckfeld-Nord
Im Randbereich des Flugplatzes Leck (Krs. Nordfriesland) liegt eine vielgestaltige, ehemals militärisch genutzte Fläche mit einer Vielzahl seltenster Pflanzenarten. Seit etwa 35 Jahren werden Teilbereiche entsprechend den ökologischen Erfordernissen gepflegt.
Näheres auf Anfrage.
FFH-Gebiet Elsdorfer Gehege
Innerhalb eines größeres Mischwaldgebietes (Elsdorfer Gehege) liegt eine artenreiche Niedermoorwiese, die seit einigen Jahren regelmäßig gemäht wird.
Näheres auf Anfrage.
NSG Tröndelsee
Am Rand der Stadt Kiel liegt der Tröndelsee mit seinen vielfältigen Lebensgemeinschaften, u.a. Niedermoorwiesen mit Orchideen- und Läusekrautvorkommen. Teilbereiche der Wiesen werden alljährlich gemäht, um die stark konkurrierenden Weidengebüsche zurückzudrängen.
Näheres auf Anfrage.
FFH-Gebiet Linntal bei Osterrönfeld
Entlang des Unterlaufs der Wehrau bei Osterrönfeld erstreckt sich eine Niedermoorwiese, die wegen der quellsumpfigen Bereiche sehr schwierig mit Maschinen zu pflegen ist. Aus diesem Grunde wurde sie vor einigen Jahren aus der Nutzung genommen. Infolge der noch vorhandenen Nährstoffe wird es weitere Jahre dauern, bis das Knabenkraut wieder erscheint.
Näheres auf Anfrage.
Enzian-Orchideenwiesen
FFH-Gebiet Dachsenberg
Die im Eigentum des UKLSH befindliche, etwa 4 ha große Teilfläche beherbergt eine Fülle von Arten der Roten Liste, wie z. B. Orchideen, Kleinseggen, Sonnentau, Moorlilie und weitere Arten. Es ist einer der wenigen Plätze in Schleswig-Holstein, an denen der Lungenenzian noch in stattlicher Zahl steht. Im Sommer 2009 wurden mit Eiern des Enzianameisen-Bläulings belegte Enzianpflanzen aus Krummenort gepflanzt. Bis 2012 hat sich die Zahl der Bläulingseier stetig erhöht. - Die Enzianfläche muss weiterhin einmal jährlich gemäht werden, um die Pflanzenbestände gegen die andrängende Konkurrenz (massiver Birkenanflug) zu schützen. Das Mähgut wird anschließend herausgeschafft und einer anderweitigen Verwertung zugeführt.
Schutzstatus: FFH-Gebiet und gesetzlich geschützter Biotop nach §21 Naturschutzgesetz
Rechtsstatus: Das UKLSH ist Eigentümer einer Teilfläche und hat eine weitere Teilfläche langfristig gepachtet.
FFH-Gebiet Krummenorter Heide (bei Krummenort)
Die Krummenorter Heide stellt einen etwa 20 ha umfassenden Komplex unterschiedlicher Biotope dar, der vom Standortübungsplatz (ca 200 ha) bis zum Duvenstedter Moor (ca 300 ha) reicht. Hier befindet sich einer der wenigen in Schleswig-Holstein noch verbliebenen Standorte des Lungenenzians. Zudem ist hier das einzige im Lande Schleswig-Holstein noch erhaltene, aus eigener Kraft übrig gebliebene Vorkommen des Enzianameisen-Bläulings. Dieser Falter ist auf den Lungenenzian als Futterpflanze der Raupen angewiesen; zudem benötigt er die Symbiose mit einer speziellen Ameisenart. Die Flächen müssen weiterhin einmal jährlich gemäht werden, um die Pflanzenbestände gegen die andrängende Konkurrenz (massiver Birken- und Weidenanflug) zu schützen. Auf einer Erweiterungsfläche wird die massiv auftretende Flatterbinse intensiv gemäht. Das Mähgut wird anschließend herausgeschafft und einer anderweitigen Verwertung zugeführt.
Schutzstatus: FFH-Gebiet und gesetzlich geschützter Biotop nach §21 Naturschutzgesetz
Rechtsstatus: Das eigentliche Vorkommen liegt auf dem Standortübungsplatz der Bundeswehr (Betreten verboten). Das UKLSH ist Eigentümer einer Erweiterungsfläche.
FFH-Gebiet Heidwischmoor
Das Heidwischmoor beherbergt trotz seiner Kleinheit und randlichen Entwässerung u.a. üppige Bestände der Moorlilie, des Gefleckten Knabenkrauts und des Lungenenzians. Bis vor etwa 20 Jahren lebte hier noch der Enzianameisen-Bläuling. Da die für den Enzianameisen-Bläuling überlebenswichtigen Ameisen hier vorkommen, ist an die Wiederansiedlung des Bläulings gedacht.
Näheres auf Anfrage.
Trockenheiden & Trockenrasen
NSG Sorgwohlder Binnendünen (bei Sorgwohld)
Das 32 ha große Gebiet ist dank der seit 35 Jahren laufenden Pflegearbeiten die am besten erhaltene Binnendünenheide in Schleswig-Holstein. Seit 1977 werden dort Heidschnucken in einem 16 ha großen Gatter gehalten, zudem zieht eine Wanderherde durch das Gebiet. Im Laufe der Jahre sind größere vergraste, verbuschte und mit Bäumen bewachsene Flächen freigestellt worden. Die dort aufwachsenden Folgegebüsche müssen arbeitsaufwendig bekämpft werden, bis an ihrer Stelle sich die konkurrenzschwache Heide durchsetzen kann. Wegen der landesüblichen Stickstoff-Immissionen und des dadurch bedingten Massenwuchses von Gräsern und Moosen müssen immer wieder Teilbereiche der Heide und Gebüsche gemäht und das Mähgut abtransportiert werden.
Schutzstatus: Das UKLSH betreut das NSG mit einem Betreuungsvertrag des Umweltministeriums. FFH-Gebiet Vogelschutzgebiet Naturschutzgebiet
Rechtsstatus: Das UKLSH ist Eigentümer der Binnendünen.
FFH-Gebiet Krummenorter Heide (bei Krummenort)
Die Krummenorter Heide stellt einen etwa 20 ha umfassenden Komplex unterschiedlicher Biotope dar, der vom Standortübungsplatz (ca. 200 ha) bis zum Duvenstedter Moor (ca 300 ha) reicht. Diese Flächen müssen weiterhin einmal jährlich gemäht werden, um die Pflanzenbestände gegen die andrängende Konkurrenz (massiver Birkenanflug) zu schützen. Die eingestreuten Heideflächen sind seit etwa 25 Jahren gepflegt worden und befinden sich zur Zeit in einem sehr guten Zustand. Aus diesem Grunde ist eine Mahd nur noch im mehrjährigen Abstand erforderlich.
Schutzstatus: FFH-Gebiet Gesetzlich geschützter Biotop nach §21 Naturschutzgesetz
Rechtsstatus: Das UKLSH ist Eigentümer einer Teilfläche. Im übrigen Bereich mehrere Privatbesitzer
FFH-Gebiet Heide bei Brammerau
Im Bereich der aufgeforsteten Binnendünen bei Brammerau wurde im Laufe von etwa 20 Jahren eine etwa 7 ha große Kahlschlagfläche durch beständige Pflege in eine Heide umgewandelt. Nach dem Wechsel des Eigentümers konnte die Fläche nicht weiter gepflegt werden.
Näheres auf Anfrage.
Schutzstatus: FFH-Gebiet Gesetzlich geschützter Biotop nach §21 Naturschutzgesetz
Rechtsstatus: Privatbesitz
FFH-Gebiet Loher Heide
Die Loher Heide ist ein auf Binnendünen stockender Nadelholzforst. An einigen Stellen brüteten bis vor 30 Jahren Nachtschwalben. Kleine eingestreute Areale zeigen noch heidebewachsene Dünen; in einem kleinen, zentralen Bereich wird der Nadelholzbestand entfernt, um der Heidelerche einen Lebensraum zu bieten. Auf einer isoliert liegenden Restdüne hat eine kleine Kolonie der in Schleswig-Holstein von der Ausrottung bedrohten Zinnoberroten Röhrenspinne überlebt.
Schutzstatus: FFH-Gebiet Vogelschutzgebiet
Rechtsstatus: Eigentümer sind die Landesforsten.
Renaturierung von Hochmooren
NSG Fockbeker Moor
In dem etwa 200 ha großen Fockbeker Moor werden seit 35 Jahren Pflege- und Entwicklungsarbeiten durchgeführt, deren Ziel die Wiederannäherung an den ursprünglichen Charakter eines atlantischen Hochmoores ist. Zu den Arbeiten gehören folgende Schritte: Abdichten der aus dem zentralen Moorgebiet herausführenden Entwässerungsrinnen, Einplanieren von Gras bestandenen Torfbänken mit anschließender Wiederansiedlung von Heide, sowie weitgehendes Entfernen des Birkenbewuchses, um die Wasserverdunstung zu senken. Derzeit ist das Moor zu etwa 70 % frei und von einem Aussichtsturm aus überschaubar. In diesem Zustand beherbergt es eine Reihe von Vogelarten, die auf baumfreie Moorflächen als Brutbiotop angewiesen sind.
Schutzstatus: FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet. Das UKLSH betreut das NSG (in Kooperation mit dem NABU und dem Landesjagdverband) mit einem Betreuungsvertrag des Umweltministeriums.
Rechtstatus: Eigentümer von Teilflächen sind die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, das UKLSH, der NABU (zusammen etwa 50 ha), die Gemeinde Fockbek und viele Einzelpersonen.
FFH-Gebiet Hartshoper Moor (bei Sophienhamm)
Das Hartshoper Moor umfaßt etwa 300 ha und stellt ein Mosaik von ehemaligen Grünland- und Moorparzellen dar. Seit 35 Jahren wird eine 7 ha große Moorparzelle intensiv gepflegt: Einstau des eigenen Niederschlagswassers, Abdichten der Grüppen, Ausmähen jeglichen Birkenbewuchses, Abtragen der mit Nährstoffen überfrachteten Grasdecke. Diese Parzelle ist der Ausgangspunkt für eine umfassende Wiedervernässung der ehemaligen Grünlandflächen geworden. Dieses wurde dadurch ermöglicht, dass die Stiftung Naturschutz SH den Großteil der Grünlandflächen angekauft hat und dass der Bürgermeister der Gemeinde Sophienhamm, wesentlich gestützt durch eine Mitarbeiterin des Landesamtes für Naturschutz, vor Ort die Initiative ergreift – ein für Schleswig-Holstein einmaliger Glücksfall. Auf der 7 ha - Parzelle müssen weiterhin Pflegemaßnahmen (Entbirken, sog. “Entkusseln”) durchgeführt werden, um die weitere Entwicklungsrichtung vorzugeben.
Schutzstatus: FFH-Gebiet und gesetzlich geschützter Biotop nach §21 Naturschutzgesetz
Rechtsstatus: Der größte Teil des Moores ist im Besitz der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein; die 7-ha –Vorzeigeparzelle ist Eigentum des UKLSH, weitere Parzellen befinden sich im Eigentum von Einzelpersonen.
Landschaftsschutzgebiet Wildes Moor (bei Osterrönfeld)
Das Wilde Moor umfaßt etwa 500 ha Grünland und Moorflächen. Im Laufe der letzten 35 Jahre konnten etwa 200 ha wiedervernässt werden. Diese Flächen sind auch zu 90% entbirkt, so dass die Besucher von einem Aussichtshügel aus über 2 km weit über eine offene Moorlandschaft blicken können.Das so gestaltete Wilde Moor dient der hochmoortypischen Vegetation und der Vogelwelt als Lebensraum. Etwa 200 ha müssen im Rotationsverfahren weiterhin gepflegt werden: Dazu gehören die weitere Verbesserung der Wasserhaltung innerhalb des Moores, das Abtragen von Torfbänken mit nachfolgender Wiederansiedlung von Heide, das Mähen von Teilbereichen, um die Heide zu fördern, sowie das Entfernen von erneut aufwachsenden Birken. Seit 2002 zielen viele Maßnahmen darauf ab, den für Schleswig-Holstein größten Bestand der Schlingnatter zu fördern. Dafür wurden alle eingestauten Flächen mit Torfwällen umgeben und das Staugebiet durch Zwischenwälle gegliedert. Durch diese Maßnahme werden sowohl die Wasserhaltung als auch die Wandermöglichkeit der Reptilen gefördert. Im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme für ein Gewerbegebiet in Osterrönfeld wurde 2009 ein 27 ha großes ehemaliges Grünlandgebiet wiedervernässt.
Schutzstatus: Gesetzlich geschützter Biotop nach §21 Naturschutzgesetz und teilweise Landschaftsschutzgebiet
Rechtsstatus: Das UKLSH hat die im Besitz der Gemeinde Osterrönfeld befindlichen 82 ha Moorflächen langfristig gepachtet. Über 50% des Moorgebietes gehören Einzeleigentümern.
Bokseer Moor (bei Kiel)
In dem ca. 25 ha großen Kesselmoor werden seit 30 Jahren beständig Pflegemaßnahmen durchgeführt, um eine der größten Seltenheiten in der Flora Schleswig-Holsteins zu erhalten, den Sumpfporst. Zu den regelmäßigen Arbeiten gehören das Abdichten der aus dem Moor herausführenden Wassergräben und das Entfernen von Baumbewuchs. Da es sich um ein Mosaik von Parzellen handelt, kann nur auf Teilen des Moores gearbeitet werden, so dass immer wieder Birkensaat auf die Pflegeflächen fliegt und dort aufkeimt. Da der Ankauf weiterer Parzellen nur mühsam vorangeht, müssen die Pflegearbeiten alljährlich fortgeführt werden. Im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme für ein Gewerbegebiet konnte 2012 eine 5 ha große Grünlandfläche aus der Nutzung genommen werden.
Schutzstatus: Gesetzlich geschützter Biotop nach §21 Naturschutzgesetz
Rechtsstatus: Etwa 30% des Moores sind im Besitz des UKLSH; die 5 ha große Ausgleichsfläche hat das UKLSH langfristig gepachtet. Der Rest befindet sich im Streubesitz von Privateigentümern.
Bünsdorfer Moor
Das Bünsdorfer Moor liegt am Rande der Hüttener Berge. Es ist sehr stark entwässert und vollständig durch Torfstiche geprägt. Im Bewuchs dominieren Birken und Benthalm.
Näheres auf Anfrage.
FFH-Gebiet Duvenstedter Moor
Das Duvenstedter Moor ist großflächig ausgetorft. über 80% der Restmoorfläche ist mit Weidengebüschen und Birken bestanden. Eine größere Freifläche erlaubt den überblick über das Moor.
Näheres auf Anfrage.
FFH-Gebiet Heidwischmoor
Das Heidwischmoor beherbergt trotz seiner Kleinheit und randlichen Entwässerung u.a. üppige Bestände der Moorlilie, des Gefleckten Knabenkrauts und des Lungenenzians. Bis vor etwa 20 Jahren lebte hier noch der Enzianameisen-Bläuling. Da die für ihn überlebenswichtigen Ameisen hier vorkommen, ist an die Wiederansiedlung des Falters gedacht.
Näheres auf Anfrage.
Katenstedter Moor
Das Katenstedter Moor ist ausgetorft, entwickelt jedoch in den Torfstichen vermehrt gute Tofmoos-Schwingrasen. Um 1980 wurde einTeil des Moores entbirkt; die Arbeiten konnten jedoch nicht weitergeführt werden. Interessant ist das Moor wegen des Vorkommens der Schlingnatter.
Näheres auf Anfrage.
FFH-Gebiet Koberger Moor
Das Koberger Moor ist überwiegend durch ehemalige Torfstiche gekennzeichnet. Einer der großen Torfstiche wird als Angelgewässer genutzt. Teile des Moores sind durch Anstau wieder vernässt. Auf einer kleinen Teilfläche des Moores wird anhand gezielter Pflegemethoden das Wachstum Hochmoor typischer Pflanzen gefördert.
Näheres auf Anfrage.
FFH-Gebiet Owschlager Moor
Die heutige Vegetation des Owschlager Moores ist von weiten Benthalmflächen und Birkenbewuchs geprägt. Einige Torfstiche sind nach einer früheren, zeitlich begrenzten Wiedervernässungsmaßnahme von Torfmoos-Schwingrasen bedeckt, im übrigen ist das Moor vernachlässigt.
Näheres auf Anfrage.
Stadtmoor
Austorfung, Entwässerung und Fichtenaufforstungen prägen das Bild des Stadtmoores. In kleinen Teilbereichen findet sich Weißes Schnabelried, an einer Stelle sogar die Schlammsegge. Kraniche halten sich gerne in der Umgebung des Moores auf. Um 1980 wurde der Großteil des Moores entbirkt; die Arbeiten konnten jedoch nicht weitergeführt werden.
Näheres auf Anfrage.
Amphibienleitanlagen an Straßen
Diekendörn (bei Haßmoor)
Das UKLSH ist für die Unterhaltung und Sicherung der etwa 300 Meter langen Amphibienleitanlage einschließlich zweier Tunnel zuständig. Der Nutzungsvertrag mit dem Straßenbauamt ist Voraussetzung für den Bau dieser Anlage gewesen. Seit 1986 werden alljährlich folgende Pflegemaßnahmen durchgeführt: Mähen der höheren Vegetation, sowie Zurückschneiden der Gebüsche, Reinigung des Leitzaunes und des Tunnels.
Näheres auf Anfrage.
Hopfenkrug-Teich (bei Brux)
Das UKLSH ist für die Unterhaltung und Sicherung der etwa 300 Meter langen Amphibienleitanlage einschließlich eines Tunnels zuständig. Der Nutzungsvertrag mit dem Straßenbauamt ist Voraussetzung für den Bau dieser Anlage gewesen. Seit 1978 werden alljährlich folgende Pflegemaßnahmen durchgeführt: Mähen der höheren Vegetation, sowie Zurückschneiden der Gebüsche, Reinigung des Leitzaunes und des Tunnels.
Näheres auf Anfrage.
Wulfsholz (bei Deutsch-Nienhof)
Das UKLSH ist für die Unterhaltung und Sicherung der etwa 300 Meter langen Amphibienleitanlage einschließlich eines Tunnels zuständig. Der Nutzungsvertrag mit dem Straßenbauamt ist Voraussetzung für den Bau dieser Anlage gewesen. Seit 1984 werden alljährlich folgende Pflegemaßnahmen durchgeführt: Mähen der höheren Vegetation, sowie Zurückschneiden der Gebüsche, Reinigung des Leitzaunes und des Tunnels.
Näheres auf Anfrage.
Fockbeker See
Seit 1980 wird durch Mitarbeiter des UKLSH und viele Helfer aus den Schulen ein etwa 250 Meter langer, mobiler “Flatterzaun” auf- und abgebaut. Seit 2012 sind Tunnels eingebaut.
Näheres auf Anfrage.
NSG Bokelholmer Teiche
Beiderseits der durch das NSG führenden Gemeindestraße wurde über mehrere Jahre ein 800 Meter langer “Flatterzaun” gebaut, um die im Bruchwald und in den Teichen lebenden Amphibien- und Reptilienarten zu erfassen. Die dabei angetroffene Artenvielfalt ermutigte das UKLSH, eine permanente Lösung für eine Amphibienleiteinrichtung anzustreben. Wegen Geldmangels konnte bisher nur eine Probestrecke gebaut werden.
Näheres auf Anfrage.
Gehölze, Bekämpfung der Spätblühenden Traubenkirsche
NSG Bokelholmer Fischteiche
Es handelt sich um zwei bewirtschaftete Fischteiche innerhalb einer von Gehölzen und Sumpfflächen geprägten Landschaft. In den trockeneren Bereichen hat sich die Spätblühende Traubenkirsche sehr stark ausgebreitet, so dass sie inzwischen in Teilbereichen den Aspekt beherrscht. Dieser Zustand widerspricht dem Zweck des Naturschutzgebietes. Daher muss künftig die Traubenkirsche bekämpft werden, indem die Gehölze abgesägt und herausgeschafft werden. Aufkommender Jungwuchs muss ausgemäht und vernichtet werden. Bei intensiver Bearbeitung ziehen sich diese Arbeiten über mehrere Jahre hin.
Schutzstatus: Das UKLSH betreut das NSG mit einem Betreuungsvertrag des Umweltministeriums. Naturschutzgebiet
Rechtsstatus: Privateigentum Gut Emkendorf
Teiche, artenreiche Rieder
NSG Methorst-Teich und Rümland-Teich
Es handelt sich um zwei bewirtschaftete Fischteiche. Die Rieder an den Ufern des Methorst-Teiches sind während der letzten 15 Jahre nahezu vollständig von den Grau- und Kanadagänsen abgefressen worden, so dass keine Brutvögel der Röhrichte mehr vorkommen. Der Rümland-Teich wird teilweise von einem breiten Röhrichtgürtel gesäumt, der in Teilbereichen das Potenzial zu einem artenreichen Hochstaudenried enthält. Hier sollte die regelmäßige Mahd wieder aufgenommen werden, um die konkurrenzschwachen Arten zu fördern. Das Mähgut muss herausgeschafft und einer anderweitigen Verwendung zugeführt werden.
Schutzstatus: Das UKLSH betreut das NSG mit einem Betreuungsvertrag des Umweltministeriums. Naturschutzgebiet
Rechtsstatus: Privateigentum Gut Emkendorf
Flemhuder See
Das ehedem auf einem breiten, grundwassernahen Schwemmlandstreifen aufgewachsene Ried ist in großen Teilen durch Weiden- und Erlengehölz verschattet. In einem Teilbereich ist durch regelmäßige Mahd eine Orchideenwiese entstanden. Auf einer weiteren Fläche sollen sich durch Entfernen des Gehölzbewuchses größere Rieder regenerieren. Die Flächen können dann weiterhin regelmäßig gemäht werden, um die Pflanzenvielfalt gegen die andrängende Konkurrenz (Weiden-, Birken- und Erlengebüsche) zu schützen. Das Mähgut muss anschließend herausgeschafft und einer anderweitigen Verwertung zugeführt werden.
Schutzstatus: Gesetzlich geschützter Biotop nach §21 Naturschutzgesetz
Rechtsstatus: Das UKLSH ist Eigentümer der Fläche.
Krattwald
NSG Reher Kratt
Krattwälder entstanden in Zeiten, in denen die Spiegelrinde junger Eichenstämme zur Gewinnung von Gerbstoffen genutzt wurde. Diese Art der Bewirtschaftung führte zur Herausbildung eines Eichenniederwaldes. Im NSG Reher Kratt offenbarte sich in den 1970er Jahren der Verlust des ursprünglichen Schutzzwecks, nämlich die Erhaltung eines Krattwaldes. In den Jahren 1977/78 hat das UKLSH im Reher Kratt die Niederwaldwirtschaft wieder in Gang gebracht. Später wurde sie von Seiten der unteren Naturschutzehörde weitergeführt.
Näheres auf Anfrage.
Fließgewässer
Linnau
In den 1970er Jahren setzte sich das UKLSH für die Erhaltung letzter mäandrierender Fließgewässer in Schleswig-Holstein am Beispiel der Krückau ein. Um 1980, weit vor der Wasserrahmen-Richtlinie der EU (WRRL), initiierte das UKLSH die Renaturierung von Fließgewässern. Als konkretes Projekt wurde die Linnau auf einer Teilstrecke wieder in ihren ursprünglichen Lauf zurückgeführt.
Näheres auf Anfrage
FFH-Gebiet Mühlenau-Wehrau
Die aus dem Brahmsee fließende Mühlenau trägt in ihrem Unterlauf die Bezeichnung Wehrau. Während der Oberlauf relativ gut erhaltene Mäander aufweist, ist die Wehrau vollständig begradigt. Eine Renaturierung ist wegen der landwirtschaftlichen Nutzung der angrenzenden Flächen bisher nur in sehr geringem Umfang möglich. Einige kleine ufernahe Abschnitte können naturnäher gestaltet werden. Im Zuge der WRRL-Planungen konnte ein Wehr durch eine Sohlgleite ersetzt werden.
Näheres auf Anfrage.